Was ist horst dreier?

Horst Dreier ist ein deutscher Jurist und Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie. Er wurde am 13. August 1957 in Gelsenkirchen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Gießen promovierte er 1991 in Freiburg im Breisgau.

Dreier war zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht tätig und habilitierte sich im Jahr 1997 an der Universität Göttingen. Im Anschluss daran wurde er dort zum Professor für Öffentliches Recht ernannt. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Würzburg.

Horst Dreier hat zahlreiche Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen des Staatsrechts und der Rechtsphilosophie veröffentlicht. Er ist unter anderem Experte für Grundrechte, Verfassungsrecht und Staatskirchenrecht. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist er auch als Gutachter und Berater in verfassungsrechtlichen Fragen tätig.

Als angesehener Jurist ist Dreier Mitglied verschiedener wissenschaftlicher Gesellschaften und Beiräte, darunter die Deutsche Gesellschaft für Rechtswissenschaft, die Görres-Gesellschaft und der Deutsche Ethikrat. Er wird regelmäßig als Experte zu rechtlichen Fragen in den Medien herangezogen und ist bekannt für seine präzisen und fundierten juristischen Analysen.